Abrechnung und Möglichkeiten der Rückerstattung
Für eine Therapiesitzung fallen, je nach Versicherung, folgende Kosten an:
- Privat versichert: Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Psychotherapie (sofern Ihr Tarif dies beinhaltet). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP; 2,3-facher Satz).
- Beihilfe: Hier verhält es sich wie bei der privaten Versicherung auch.
- Heilfürsorge: Auch die Behandlung mit der Heilfürsorge wird im Regelfall von der Krankenkasse übernommen.
- Bundeswehr: Auch hier erfolgt die Kostenübernahme über die Krankenkasse. Hier kann es jedoch zu einer geringen Zuzahlung pro Stunde kommen, da ggf. nur der 2,2-fache Satz übernommen wird.
- Gesetzlich versichert: Da ich keinen Kassensitz habe, besteht hier leider keine direkte Kostenübernahme. Es gibt die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse zu erreichen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Gern unterstütze ich Sie hierbei.
- Selbstzahler: Als Selbstzahler bezahlen Sie Ihre Therapiesitzungen selbst und sind somit auch nicht verpflichtet jemanden über Ihre Therapie zu informieren. Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Für 50 Minuten Verhaltenstherapie werden 100,55 Euro in Rechnung gestellt.
- Ausfallhonorar: Da ich in einer sogenannten „Bestellpraxis“ tätig bin (spontan frei werdende Termine können nicht spontan nachbesetzt werden, anders als in einer „Wartezimmer-Praxis“), wird bei Terminabsage durch die Patienten (unter 24h vor Termin) ein Ausfallhonorar berechnet. Dies beträgt den vollen Stundensatz, wird von den Krankenkassen nicht übernommen und muss privat bezahlt werden.
Therapeutische Heilleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.